Serviceleistungen
Wir haben für Sie Leihangeln für Dorsch, Hecht, Zander und Barsch gegen Gebühr an Bord!
Voraussetzung für das Angeln in unserem Revier ist der Fischereischein MV. Sollten Sie den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzen, benötigen Sie für das Angeln in den Gewässern um Rügen eine Angelerlaubnis (diese kann tage-, wochen- und monatsweise erworben werden).
Besitzen Sie gar keine der Voraussetzungen, ist der Touristenfischereischein für Sie die richtige Wahl. Durch den Touristenfischereischein kann die gesamte Familie aktiv am Angeln teilnehmen. (z.B. beim Trolling könnten je Angler 3 Angeln geschleppt werden.)
Grundsätzlich besteht beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V, wie in den anderen Bundesländern auch, die Fischereischeinpflicht [§ 7 LFischG]. Fischereischeine werden in Mecklenburg-Vorpommern als Fischereischein auf Lebenszeit (nach bestandener Sachkundeprüfung) oder für touristisch interessierte Angler für die Dauer von bis zu 28 Tagen als befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein) (auch mehrmals im Kalenderjahr) erteilt.
Gültigkeit von Fischereischeinen anderer Bundesländer
- Haben Bürger aus einem anderen Bundesland bereits einen Fischereischein des anderen Bundeslandes, so wird dieser in M-V zum Angeln anerkannt, soweit der Fischereischein gültig ist und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat.
Angelerlaubnis
Neben dem Erwerb eines Fischereischeines muss jeder Angler auch eine Angelerlaubnis für das jeweilig zu beangelnde Gewässer besitzen [§ 6 LFischG].
Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt (hier Details abrufen). Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen [§ 4 Abs. 2 LFischG].
In M-V werden immer zwei Dokumente zum Angeln benötigt - Fischereischein und Angelerlaubnis. Für die Erteilung der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V wird ein Entgelt erhoben.
Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Bitte beachten: zuständig für die Erteilung sind die örtlichen Ordnungsbehörden ( z.B. Informationsamt Breege / Juliusruh und der Hafenmeister in Glowe ) !
Der Situation des zunehmenden Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragend, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, auch ''Nichtanglern'' durch Einführung eines zeitlich befristeten Fischereischeines das Angeln zu ermöglichen.
Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.
Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung im Kalenderjahr der Erstausstellung des zeitlich befristeten Fischereischeines jeweils 13,- Euro (§ 2 Abs. 4 FSchVO). Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabemarke und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.
Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Bei der Verarbeitung leisten wir Hilfestellung, geben Tipps und vermitteln auch Kontakte zum Einfrieren.
Für die Fischveredlung vermitteln wir gern die Räucherei Peters in Polchow.
Wir starten von den Häfen Breege - im Norden Rügens gelegen wie das Kap Arkona - und von Glowe zum Boddenangeln oder in die Ostsee. Diese Häfen sind von den Bäderorten an der Ostküste Rügens zeitnah und bequem erreichbar.
Von Breege aus starten die Angeltouren auf Dorsch, Meerforelle und Lachs. Der Vorteil vom Starthafen Breege ist, dass bei schlechtem Wetter und dem drohenden Ausfall der Touren auf Dorsch, Lachs und Meerforelle, eine Ausweichmöglichkeit in die Boddengewässer auf Hecht, Barsch und Zander besteht.
Vom Starthafen Glowe aus geht es zum Schleppangeln auf Dorsch, Lachs und Meerforelle. Bei ruhiger See werden auch Wrackangeltouren auf Dorsch angeboten.
In Stralsund überqueren Sie den Rügendamm und fahren auf der B96 in Richtung Sassnitz über Bergen. Vor Sagard biegen Sie an der Ampel links in Richtung Altenkirchen ab. Sie durchqueren nach 9 Kilometern den Ort Glowe. Nach weiteren 9 Kilometern biegen Sie an der 1. Abfahrt links ab (Hinweis Hafen) und kommen direkt zum Hafen von Breege.
alternativ
Von der Bäderküste (Göhren, Baabe, Sellin, Binz) fahren Sie in Richtung Sassnitz. An der Ampel in Mukran biegen Sie links auf die B 96 b. An der nächsten Ampel an der B 96 rechts in Richtung Sagard abbiegen, vor Sagard biegen Sie an der Ampel links in Richtung Altenkirchen ab. Sie durchqueren nach 9 Kilometern Glowe. Nach weiteren 9 Kilometern biegen Sie an der 1. Abfahrt links ab (Hinweis Hafen) und kommen direkt zum Hafen von Breege.